Bitcoin nach einem Jahr noch steuerfrei? Was der Bund ändern will
Die Bundesregierung will die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen neu ordnen. Für langfristige Anleger könnte das einen grundlegenden Einschnitt bedeuten. Doch wer würde tatsächlich stärker belastet – und wer könnte sogar profitieren?
NEW BANKING | Finanzen sichtbar gemacht – Folge 2
1. Eine Regelung, die langfristiges Halten belohnt
Wer in Deutschland privat Bitcoin, XRP oder andere Kryptowährungen kauft, muss bislang vor allem eine Frist im Blick behalten: ein Jahr.
Nach der derzeitigen steuerlichen Behandlung gelten Kryptowährungen grundsätzlich als andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach Ablauf der einjährigen Haltefrist in der Regel steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb dieser Frist können Gewinne dagegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig sein. Dabei gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Freigrenzen.
Die rechtliche Grundlage für private Veräußerungsgeschäfte ist § 23 Einkommensteuergesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Für viele Anleger ist das ein Anreiz, Kryptowährungen nicht nur kurzfristig zu handeln, sondern über Jahre als Bestandteil des eigenen Vermögens zu halten.
Genau an dieser Regelung setzt der aktuelle Reformvorschlag an.
2. Was der Bund konkret plant
Am 30. September 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen. Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-09-30-Reform-Besteuerung-Kryptowerte-PV/0-Gesetz.html
Der wesentliche Ansatz: Einkünfte aus Kryptowerten sollen künftig grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.
Damit wäre die bisherige Einordnung unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nicht mehr die maßgebliche Grundlage. Die einjährige Steuerfreiheit für Kursgewinne würde nach dem vorgelegten Modell entfallen.
Der Vorschlag ist noch kein geltendes Gesetz. Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und mögliche Übergangsregelungen muss deshalb gesondert informiert werden.
3. 25 Prozent Steuer – ist das wirklich immer günstiger?
Nach dem im Bundestag beschriebenen Entwurf sollen Kryptogewinne grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterliegen. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-petitionen-1221702
Auf den ersten Blick klingt das für manche Anleger attraktiv: Wer heute auf kurzfristige Kryptogewinne einen persönlichen Einkommensteuersatz von beispielsweise 42 Prozent zahlt, könnte unter einem solchen Modell zunächst eine niedrigere Belastung sehen.
Doch diese Betrachtung greift zu kurz.
Denn die entscheidende Änderung besteht nicht allein im Steuersatz. Sie betrifft auch Gewinne, die nach der bisherigen Regelung bei einem Verkauf nach mehr als einem Jahr steuerfrei wären.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel
Angenommen, ein Anleger kauft Bitcoin für 10.000 Euro und verkauft später für 30.000 Euro. Der Gewinn beträgt 20.000 Euro.
| Szenario | Steuer auf den Gewinn |
|---|---|
| Heutige Regelung, Verkauf nach mehr als einem Jahr | 0 Euro |
| Heutige Regelung, Verkauf innerhalb eines Jahres, beispielhaft 42 % Grenzsteuersatz | 8.400 Euro |
| Hypothetisches Modell mit 25 % Kapitalertragsteuer | 5.000 Euro |
Vereinfachte Modellrechnung. Ohne Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, individuelle Abzüge, mögliche Verlustverrechnung und weitere Sonderregelungen.
Das Beispiel zeigt den entscheidenden Unterschied: Bei kurzfristigen Gewinnen könnte eine pauschalere Besteuerung für bestimmte Anleger günstiger sein. Für langfristige Anleger, deren Gewinne heute nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei wären, könnte dieselbe Reform dagegen eine neue Steuerbelastung bedeuten.
4. Was bedeutet das für Bitcoin- und XRP-Anleger?
Wer langfristig investiert, verfolgt häufig eine andere Strategie als ein kurzfristiger Händler. Viele Anleger kaufen schrittweise, halten ihre Coins über Jahre und wollen damit langfristig Vermögen aufbauen.
Eine Reform könnte diese Strategie verändern.
Bitcoin: Langfristige Kursgewinne könnten künftig auch dann steuerlich erfasst werden, wenn die Coins viele Jahre gehalten wurden.
XRP und andere Kryptowährungen: Entscheidend wäre, welche Kryptowerte und Erträge konkret unter die neue Regelung fallen. Nicht jede Art von Ertrag lässt sich pauschal gleich behandeln.
Staking und Lending: Erträge aus solchen Aktivitäten müssen gesondert betrachtet werden. Die steuerliche Behandlung hängt von der jeweiligen Ausgestaltung und den einschlägigen Regeln ab.
Verluste: Auch die Regeln zur Verlustverrechnung sind wichtig. Eine neue steuerliche Einordnung kann nicht allein anhand des Steuersatzes bewertet werden.
Für Anleger ist daher nicht nur die Frage entscheidend, wie hoch eine mögliche Steuer ausfällt. Ebenso wichtig ist, welche Gewinne, Verluste und Erträge erfasst werden und welche Regeln für bestehende Bestände gelten.
5. Der politische Streit ist bereits sichtbar
Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Forderung, die einjährige Haltefrist für Kryptowährungen beizubehalten.
Die Petition argumentiert, die bisherige Regelung unterstütze langfristigen Vermögensaufbau und eigenverantwortliche Altersvorsorge. Nach Angaben des Bundestages hatte sie 44.439 Mitzeichnungen erhalten.
In der Sitzung wurde auch ein möglicher Widerspruch der Reform angesprochen: Kurzfristige Anleger mit hohen persönlichen Steuersätzen könnten unter Umständen entlastet werden, während langfristige Anleger ihre bisherige Steuerfreiheit verlieren würden.
Das Bundesfinanzministerium begründete den Reformansatz hingegen mit einer zeitgemäßen, rechtssicheren Einordnung von Kryptowerten als Kapitalanlagen. Die Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-petitionen-1221702
Damit stehen sich zwei unterschiedliche Vorstellungen gegenüber: Soll die steuerliche Behandlung vor allem der Einordnung von Kryptowährungen als Kapitalanlage folgen? Oder soll die bisherige Unterscheidung zwischen kurzfristigem Handel und langfristigem Halten erhalten bleiben?
6. Was ist mit bereits gekauften Coins?
Das ist eine der wichtigsten offenen Fragen für private Anleger.
Wenn eine Reform kommt, muss geklärt werden, ab wann sie gilt und wie bestehende Bestände behandelt werden. Denkbar wären unterschiedliche Übergangsregelungen. Welche davon tatsächlich vorgesehen oder beschlossen werden, darf aber nicht vorweggenommen werden.
Wer heute bereits Bitcoin, XRP oder andere Coins hält, sollte deshalb insbesondere folgende Punkte verfolgen:
- Welcher Stichtag wird für die neue Regelung festgelegt?
- Bleibt die bisherige steuerliche Behandlung für bereits erworbene Coins erhalten?
- Wie werden Anschaffungskosten und bisherige Haltezeiten berücksichtigt?
- Welche Regeln gelten für Verkäufe, Tauschvorgänge und unterschiedliche Ertragsarten?
Bis diese Fragen verbindlich beantwortet sind, wäre es unseriös, pauschal zu einem Verkauf oder zu einem zusätzlichen Kauf zu raten.
7. Unsere kritische Einordnung
Eine einheitliche Besteuerung verschiedener Kapitalanlagen kann aus Sicht des Gesetzgebers nachvollziehbar erscheinen. Entscheidend ist jedoch, ob die neue Regelung tatsächlich zu mehr Klarheit führt und wie sie langfristigen Vermögensaufbau beeinflusst.
Besonders kritisch wäre es, wenn Anleger ihre Investitionen über Jahre unter klaren steuerlichen Rahmenbedingungen aufgebaut hätten und diese Rahmenbedingungen anschließend ohne angemessene Übergangsregelungen verändert würden.
Ebenso muss offen diskutiert werden, ob ein pauschaler Steuersatz unterschiedliche Anlegergruppen tatsächlich gerecht behandelt. Ein kurzfristiger Händler und ein langfristiger Sparer verfolgen unterschiedliche Ziele. Eine Reform sollte diese Unterschiede nicht einfach ignorieren.
Dabei gilt: Die mögliche Abschaffung der Haltefrist ist noch nicht mit einer beschlossenen Gesetzesänderung gleichzusetzen. Der vorliegende Entwurf muss das weitere Verfahren durchlaufen.
Fazit: Noch ist nichts endgültig – aber die Richtung ist erkennbar
Die einjährige Haltefrist ist für private Kryptoinvestoren ein wesentlicher Bestandteil der bisherigen steuerlichen Rahmenbedingungen. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums stellt dieses Modell grundsätzlich infrage.
Sollte die Reform in dieser Form umgesetzt werden, könnte das langfristige Halten von Kryptowährungen steuerlich deutlich anders behandelt werden als bisher.
Für Anleger ist jetzt entscheidend, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, die eigenen Anschaffungsdaten sauber z

