NEW BANKING – Finanzen sichtbar gemacht

Wenn die Pflege der Eltern plötzlich zur Rechnung der Kinder werden könnte

Was kostet es eigentlich, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden?

Diese Frage stellen sich wahrscheinlich die wenigsten Menschen, solange die Eltern gesund und selbstständig sind.

Doch Pflege kann teuer werden. Und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nicht automatisch sämtliche Kosten. Wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, kann die sogenannte Hilfe zur Pflege des Sozialamtes einspringen.

Damit stellt sich eine weitere Frage:

Wer trägt die Kosten, wenn auch die staatliche Unterstützung nicht ausreicht?

Genau hier kommt die derzeit diskutierte 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt ins Spiel.


Die 100.000-Euro-Grenze – was gilt heute?

Seit 2020 gilt eine besondere Schutzregelung.

Nach § 94 Abs. 1a SGB XII werden Unterhaltsansprüche von Pflegebedürftigen gegenüber ihren Kindern grundsätzlich nicht berücksichtigt, solange das jeweilige Jahresgesamteinkommen des Kindes 100.000 Euro nicht übersteigt.

Wichtig dabei:

Die 100.000 Euro sind keine Zuzahlungsgrenze.

Es bedeutet also nicht:

Wer 100.000 Euro verdient, muss einen bestimmten Prozentsatz für die Pflege der Eltern bezahlen.

Vielmehr handelt es sich um eine Schwelle für den Rückgriff des Sozialhilfeträgers.

Bis einschließlich 100.000 Euro Jahreseinkommen ist dieser Rückgriff grundsätzlich ausgeschlossen.


Was soll sich ändern?

Im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuordnung der Pflegeversicherung findet sich eine bemerkenswerte Ankündigung.

Das Ministerium schreibt, dass die im Jahr 2020 eingeführte Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger zurückgenommen werden soll.

Das Ziel: Die Kommunen sollen bei den steigenden Kosten der „Hilfe zur Pflege“ entlastet werden.

Allerdings ist ein wichtiger Punkt zu beachten:

Die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze ist im vorliegenden PNOG-Referentenentwurf noch nicht konkret geregelt.

Das BMG kündigt ausdrücklich an, die Rücknahme „in einem separaten Verfahren“ anzustreben.

Es handelt sich also derzeit um einen geplanten politischen Schritt, nicht um eine bereits geltende neue Zahlungspflicht.


Was bedeutet das für eine Familie?

Nehmen wir ein einfaches Beispiel.

Eine Mutter benötigt einen Pflegeheimplatz.

Die monatlichen Gesamtkosten betragen beispielsweise:

4.000 Euro

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil.

Die Mutter verfügt außerdem über eine Rente und möglicherweise eigenes Vermögen.

Trotzdem kann am Ende eine erhebliche Finanzierungslücke entstehen.

Wenn Einkommen und Vermögen der Mutter nicht ausreichen, kann die Sozialhilfe mit der Hilfe zur Pflege einspringen.

Und dann stellt sich die Frage:

Kann das Sozialamt später auf die Kinder zurückgreifen?

Heute lautet die entscheidende erste Frage:

Verdient das Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr?

Liegt das Einkommen darunter, ist der Unterhaltsrückgriff grundsätzlich ausgeschlossen.


Was passiert, wenn die Grenze fällt?

Hier wird es kompliziert.

Denn die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze würde nicht automatisch bedeuten, dass jedes Kind künftig einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens für die Pflege der Eltern bezahlen muss.

Eine solche pauschale neue Zuzahlungsregel gibt es derzeit nicht.

Stattdessen würde die Frage der tatsächlichen Unterhaltspflicht wieder stärker nach den allgemeinen unterhaltsrechtlichen Regeln beurteilt.

Entscheidend wären dann unter anderem die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, bestehende Unterhaltspflichten und die persönliche finanzielle Situation.

Das bedeutet:

Es gibt derzeit keinen seriös berechenbaren Betrag, den ein Kind künftig automatisch zahlen müsste.

Und genau darin liegt ein wesentlicher Punkt der aktuellen Diskussion.


Ein Beispiel macht das Dilemma sichtbar

Stellen wir uns zwei Familien vor.

Familie A

Das erwachsene Kind verdient:

75.000 Euro brutto im Jahr.

Nach heutiger Rechtslage fällt es grundsätzlich unter die Schutzregelung.

Der Sozialhilfeträger kann wegen der Pflegekosten der Eltern grundsätzlich keinen Unterhaltsrückgriff auf dieses Kind vornehmen.

Familie B

Das erwachsene Kind verdient:

110.000 Euro brutto im Jahr.

Hier liegt das Einkommen bereits heute oberhalb der 100.000-Euro-Grenze.

Damit kann die Frage der Unterhaltspflicht grundsätzlich relevant werden.

Aber auch hier gilt:

110.000 Euro Einkommen bedeuten nicht automatisch eine bestimmte Pflegezahlung.

Es muss die individuelle Leistungsfähigkeit betrachtet werden.


Und genau hier beginnt das eigentliche Dilemma

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung.

Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten, aber nicht sämtliche Kosten. Das Bundesgesundheitsministerium weist selbst darauf hin, dass die Pflegeversicherung auch künftig nur einen Teil der Pflegekosten tragen wird.

Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen.

Damit wachsen auch die finanziellen Belastungen für das Pflegesystem und für die Kommunen.

Die Politik steht deshalb vor einem schwierigen Problem:

Wer soll die wachsende Finanzierungslücke tragen?

Die Pflegeversicherung?

Die Pflegebedürftigen selbst?

Die Kommunen?

Die Beitragszahler?

Oder wieder stärker die Angehörigen?


Eine politische Entscheidung mit Folgen für Familien

Die Diskussion um die 100.000-Euro-Grenze ist deshalb mehr als eine technische Änderung im Sozialrecht.

Sie berührt eine grundsätzliche Frage:

Wie weit reicht die Verantwortung des Staates – und ab wann beginnt die finanzielle Verantwortung der Familie?

Die bisherige Regelung sollte Familien bewusst vor einem schwer kalkulierbaren finanziellen Risiko schützen.

Jetzt steht diese Schutzregelung wieder zur Diskussion.

Das kann für Menschen, die heute beispielsweise 60.000, 70.000 oder 80.000 Euro verdienen, eine wichtige Frage sein:

Was passiert, wenn meine Eltern in einigen Jahren pflegebedürftig werden?

Noch lässt sich darauf keine konkrete Rechnung aufstellen.

Denn die genaue Ausgestaltung einer möglichen neuen Regelung steht noch aus.


Was wir heute wissen – und was noch offen ist

Sicher ist:

Die 100.000-Euro-Grenze gilt derzeit weiterhin.

Ebenfalls klar:

Das Bundesgesundheitsministerium strebt eine Rücknahme dieser Begrenzung an.

Noch offen:

Wie genau eine neue Regelung aussehen würde.

Damit ist auch noch nicht festgelegt:

  • ab welchem Einkommen tatsächlich gezahlt werden müsste,
  • wie hoch eine mögliche Beteiligung wäre,
  • welche Freibeträge gelten würden,
  • wie Einkommen und Vermögen berücksichtigt würden,
  • und welche Belastungsgrenzen für die Kinder gelten würden.

Die unsichtbare Rechnung hinter der Pflege

Genau deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.

Denn hinter dem Begriff „Pflegekosten“ steckt eine ganze Kette:

Pflegebedürftigkeit

Pflegekosten

Leistungen der Pflegeversicherung

Eigenanteil des Pflegebedürftigen

Einkommen und Vermögen

Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe

möglicher Rückgriff auf Angehörige

Eine Veränderung an nur einer Stelle kann damit Auswirkungen auf die gesamte Familie haben.


Fazit

Die entscheidende Frage lautet derzeit nicht:

„Wie viel müssen Kinder künftig für ihre Eltern bezahlen?“

Denn darauf gibt es noch keine seriöse allgemeingültige Antwort.

Die entscheidende Frage lautet:

„Wer trägt künftig das finanzielle Risiko, wenn die Pflegeversicherung und die eigenen Mittel eines Pflegebedürftigen nicht ausreichen?“

Die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium will die bisherige Schutzregelung von 100.000 Euro zurücknehmen. Die konkrete Ausgestaltung soll jedoch in einem separaten Verfahren erfolgen.

Damit ist noch vieles offen.

Aber eines ist bereits sichtbar:

Die Finanzierung der Pflege wird zunehmend zu einer Frage, die nicht nur Pflegebedürftige betrifft – sondern möglicherweise ganze Familien.


NEW BANKING – Finanzen sichtbar gemacht

Wir machen finanzielle Zusammenhänge sichtbar, die im Alltag oft erst dann auffallen, wenn sie plötzlich die eigene Familie betreffen.

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