Welche Länder melden 2026 Finanzdaten an Deutschland?

Die deutsche Staatenaustauschliste 2026 – und was das Finanzamt über Auslandskonten erfahren kann

Ein Konto im Ausland bedeutet heute nicht automatisch, dass die deutschen Finanzbehörden davon nichts erfahren.

Deutschland unterhält mit einer großen Zahl von Staaten und Gebieten einen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Die Grundlage bilden insbesondere der Common Reporting Standard (CRS) der OECD, europäische Regelungen wie DAC2 sowie bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen.

Für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen eine finale Staatenaustauschliste veröffentlicht.

Sie enthält die Staaten und Gebiete, mit denen Deutschland zum 30. September 2026 einen automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen durchführt.

Die Liste ist bemerkenswert umfangreich: Sie umfasst 118 Staaten und Gebiete.

Doch die Liste muss richtig gelesen werden. Denn „automatischer Informationsaustausch“ bedeutet nicht, dass das deutsche Finanzamt direkten Zugriff auf ein ausländisches Bankkonto erhält.


1. Die offizielle Liste für 2026

Das Bundesministerium der Finanzen hat die finale Staatenaustauschliste am 8. Juni 2026 veröffentlicht.

Sie basiert auf dem Stand vom 1. Juni 2026. Der automatische Datenaustausch erfolgt zum 30. September 2026. Die Finanzinstitute müssen die entsprechenden Finanzkontendaten für den Meldezeitraum 2025 bis zum 31. Juli 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

Die Liste umfasst:

Europa und europäische Staaten

  • Albanien
  • Andorra
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Georgien
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Moldau
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Hinzu kommen verschiedene europäische Gebiete wie Gibraltar, Guernsey, Jersey, Isle of Man, die Färöer und Grönland.

Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Karibik

Auf der deutschen Liste stehen unter anderem:

  • Argentinien
  • Antigua und Barbuda
  • Aruba
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belize
  • Bermuda
  • Brasilien
  • Britische Jungferninseln
  • Chile
  • Costa Rica
  • Curaçao
  • Dominica
  • Ecuador
  • Grenada
  • Jamaika
  • Kanada
  • Kaimaninseln
  • Kolumbien
  • Mexiko
  • Panama
  • Peru
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Trinidad und Tobago
  • Turks- und Caicosinseln
  • Uruguay

Auch verschiedene weitere karibische Gebiete sind enthalten.

Asien und Nahost

Auch hier ist die Liste umfangreich:

  • Bahrain
  • China
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
  • Israel
  • Japan
  • Kasachstan
  • Katar
  • Korea (Republik)
  • Kuwait
  • Libanon
  • Macau
  • Malaysia
  • Malediven
  • Oman
  • Pakistan
  • Saudi-Arabien
  • Singapur
  • Thailand
  • Vereinigte Arabische Emirate

Darüber hinaus sind weitere Staaten und Gebiete aus der Region erfasst.

Afrika

Auf der Liste stehen unter anderem:

  • Ägypten beziehungsweise entsprechende Austauschbeziehungen sind gesondert zu prüfen; es ist nicht Teil der finalen deutschen Liste 2026
  • Ghana
  • Kenia
  • Mauritius
  • Nigeria
  • Ruanda
  • Senegal
  • Seychellen
  • Südafrika
  • Uganda

Die vollständige BMF-Liste ist maßgeblich und umfasst sämtliche dort aufgeführten Staaten und Gebiete.


2. Die für viele Menschen interessanten Länder

Besonders interessant wird die Liste bei Ländern, die häufig mit internationalen Bankkonten, Vermögensverwaltung oder internationalen Finanzdienstleistungen verbunden werden.

Einige Beispiele:

Land/GebietAutomatischer Austausch mit Deutschland 2026
SchweizJa
LiechtensteinJa
LuxemburgJa
ÖsterreichJa
SingapurJa
HongkongJa
Vereinigte Arabische EmirateJa
PanamaJa
KaimaninselnJa
Britische JungferninselnJa
KanadaJa
JapanJa
ChinaJa
IndienJa
Saudi-ArabienJa
KatarJa
TürkeiJa
UkraineJa
RusslandNein – nicht auf der deutschen FKAustG-Liste 2026
USANicht über CRS – separates FATCA-System

Die Angaben in dieser Tabelle beziehen sich auf den automatischen Austausch nach dem deutschen FKAustG zum 30. September 2026. Für die USA besteht daneben das deutsch-amerikanische FATCA-Abkommen.


3. Schweiz: Das klassische Beispiel

Die Schweiz ist vermutlich das bekannteste Beispiel für die Veränderung des internationalen Bankgeheimnisses.

Die Schweiz steht 2026 ausdrücklich auf der deutschen Staatenaustauschliste.

Das bedeutet:

Ein in Deutschland steuerlich ansässiger Kunde mit einem meldepflichtigen Schweizer Finanzkonto kann Gegenstand des automatischen Informationsaustauschs sein.

Das bedeutet jedoch nicht:

Das deutsche Finanzamt kann sich in das Schweizer Online-Banking einloggen.

Stattdessen werden die nach den einschlägigen Regeln meldepflichtigen Informationen von dem Finanzinstitut erhoben und über die zuständigen Behörden ausgetauscht.

Die Schweiz ist damit kein Beispiel für einen Staat, bei dem ein Konto allein aufgrund des Standorts außerhalb Deutschlands automatisch außerhalb des deutschen Informationssystems liegt.


4. Liechtenstein: ebenfalls im automatischen Austausch

Auch Liechtenstein steht ausdrücklich auf der Liste.

Für Deutschland ist dabei besonders relevant, dass Liechtenstein in der deutschen Staatenaustauschliste 2026 nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 FKAustG aufgeführt ist. Gleiches gilt für Andorra, Monaco und San Marino.

Ein Konto in Liechtenstein ist damit grundsätzlich in das internationale Informationsaustauschsystem eingebunden.


5. Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate

Eine häufig anzutreffende Annahme lautet:

„Ein Konto in Dubai kann das deutsche Finanzamt nicht sehen.“

Diese Aussage ist zu pauschal.

Die Vereinigten Arabischen Emirate stehen auf der deutschen Staatenaustauschliste 2026.

Damit besteht grundsätzlich ein automatischer Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen Deutschland und den VAE.

Ein Bankkonto in Dubai ist deshalb nicht allein aufgrund seines Standorts außerhalb Europas vom automatischen Informationsaustausch ausgenommen.

Auch hier gilt allerdings:

Nicht jede Kontobewegung wird automatisch als vollständiges Transaktionsprotokoll an Deutschland geschickt.

Entscheidend sind die nach den Regeln des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes meldepflichtigen Informationen.


6. Singapur

Auch Singapur befindet sich auf der deutschen Liste.

Damit kann ein Finanzkonto eines in Deutschland steuerlich ansässigen Kunden grundsätzlich in den automatischen Informationsaustausch fallen.

Das gilt unabhängig davon, ob es sich um ein klassisches Bankkonto oder – je nach Ausgestaltung – um ein anderes meldepflichtiges Finanzkonto handelt.

Singapur ist damit kein „CRS-freier“ Standort.


7. Hongkong

Auch Hongkong steht ausdrücklich auf der deutschen Liste.

Damit gilt auch hier:

Ein Konto bei einem meldepflichtigen Finanzinstitut in Hongkong kann Bestandteil des automatischen Informationsaustauschs sein.

Die Tatsache, dass Hongkong ein eigenes Finanz- und Rechtssystem besitzt, ändert nichts daran, dass Deutschland für entsprechende Finanzkonten eine Austauschbeziehung unterhält.


8. Panama

Panama wird ebenfalls ausdrücklich genannt.

Damit ist auch Panama in das deutsche System des automatischen Austauschs einbezogen.

Die Vorstellung, ein Konto in Panama sei allein aufgrund des Landes für deutsche Steuerbehörden automatisch unsichtbar, entspricht daher nicht der aktuellen Rechtslage.


9. Kaimaninseln und Britische Jungferninseln

Besonders interessant ist, dass auch klassische internationale Finanzzentren beziehungsweise Offshore-Finanzplätze auf der deutschen Liste stehen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Kaimaninseln
  • Britische Jungferninseln
  • Bermuda
  • Bahamas
  • Jersey
  • Guernsey
  • Isle of Man

Sie sind damit grundsätzlich in den internationalen Informationsaustausch eingebunden.

Bei bestimmten Gebieten gibt es allerdings Besonderheiten bei der Gegenseitigkeit des Austauschs.

Die Fußnoten der deutschen Liste sind deshalb wichtig.


10. Ein interessanter Sonderfall: einige Staaten melden an Deutschland, erhalten aber nicht unbedingt deutsche Daten

Bei einigen auf der Liste mit einer Fußnote versehenen Staaten besteht eine Besonderheit.

Das BMF erklärt dazu, dass Deutschland aufgrund einer entsprechenden Notifikation des jeweiligen Staates keine Finanzkontoinformationen an diesen Staat übermittelt, gleichzeitig aber Informationen von diesem Staat erhält.

Das betrifft 2026 beispielsweise bestimmte Staaten beziehungsweise Gebiete, die in der BMF-Liste mit „1)“ gekennzeichnet sind.

Das ist ein wichtiger Unterschied:

„Deutschland tauscht Informationen mit Staat X aus“

bedeutet nicht zwangsläufig:

„Der Austausch erfolgt in beide Richtungen in identischer Weise.“

Die konkrete Rechtslage muss deshalb immer anhand der aktuellen Staatenaustauschliste und ihrer Fußnoten geprüft werden.


11. Die USA sind nicht auf der CRS-Liste

Ein besonders wichtiger Sonderfall sind die Vereinigten Staaten.

Die USA erscheinen nicht auf der deutschen FKAustG-Staatenaustauschliste 2026.

Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass zwischen Deutschland und den USA kein automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten stattfindet.

Für die USA gilt ein eigenes System:

FATCA

Deutschland und die Vereinigten Staaten haben am 31. Mai 2013 ein FATCA-Abkommen unterzeichnet.

Das Abkommen ist seit Dezember 2013 in Kraft.

Über dieses System werden Informationen über bestimmte Finanzkonten zwischen Deutschland und den USA ausgetauscht.

Die Systeme lassen sich daher vereinfacht so darstellen:

CRS

→ internationales OECD-System

FATCA

→ spezielles System zwischen den USA und ihren jeweiligen Partnerstaaten

Für ein US-Konto muss deshalb immer geprüft werden, ob die FATCA-Regelungen greifen.


12. Und Russland?

Hier ist eine wichtige Aktualisierung gegenüber allgemeinen CRS-Listen aus früheren Jahren.

Russland steht nicht auf der finalen deutschen Staatenaustauschliste 2026.

Das bedeutet:

Für den automatischen Austausch nach dem deutschen FKAustG zum 30. September 2026 ist Russland nicht als Austauschstaat aufgeführt.

Das ist nicht dasselbe wie die Aussage:

„Deutschland kann niemals Informationen über ein russisches Konto erhalten.“

Automatischer CRS-Austausch und andere Formen internationaler Amtshilfe sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Für einen konkreten Sachverhalt können daher andere rechtliche Fragen relevant sein.


13. Was bekommt Deutschland konkret?

Jetzt kommt der entscheidende Punkt.

Der automatische Austausch bedeutet nicht, dass Deutschland einen vollständigen Kontoauszug erhält.

Nach den Regeln des Finanzkonten-Informationsaustauschs können unter anderem folgende Informationen relevant sein:

Identität

  • Name
  • Anschrift
  • steuerliche Ansässigkeit
  • Steueridentifikationsnummer beziehungsweise entsprechende Identifikationsmerkmale
  • Geburtsdaten, soweit vorgesehen

Konto

  • Kontonummer beziehungsweise Kontokennung
  • Name und Identifikationsnummer des Finanzinstituts

Finanzielle Informationen

  • Kontostand beziehungsweise Kontowert
  • Zinsen
  • Dividenden
  • bestimmte andere Kapitalerträge
  • bei bestimmten Verwahrkonten bestimmte Bruttoerlöse aus Veräußerungen oder Rücknahmen

Der genaue Umfang hängt vom Kontotyp und von den gesetzlichen Meldepflichten ab.

Das BZSt beschreibt den CRS als Verfahren, bei dem Finanzinstitute meldepflichtige Konten identifizieren und die entsprechenden Informationen an die zuständigen Steuerbehörden übermitteln.


14. Was bekommt Deutschland nicht automatisch?

Der Begriff „automatischer Informationsaustausch“ kann einen falschen Eindruck erwecken.

Er bedeutet nicht:

Deutschland bekommt jeden Kontoauszug.

Nicht Bestandteil des normalen CRS-Meldesatzes ist beispielsweise ein vollständiges tägliches Bewegungsprotokoll mit sämtlichen Überweisungen und deren Verwendungszwecken.

Ein einfaches Beispiel:

Ein Auslandskonto weist am 31. Dezember einen Kontostand von

300.000 Euro

auf.

Diese Information kann grundsätzlich Bestandteil der Meldung sein.

Ob der Kontoinhaber am 3. März

2.500 Euro

an einen Händler überwiesen hat, ist dagegen nicht einfach automatisch Bestandteil des normalen CRS-Datensatzes.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine solche Transaktion unter keinen Umständen von Behörden festgestellt werden könnte.

Der automatische Informationsaustausch und eine konkrete steuerliche Prüfung sind zwei unterschiedliche Dinge.


15. Warum die steuerliche Ansässigkeit entscheidend ist

Entscheidend ist nicht allein:

„Wo befindet sich die Bank?“

Entscheidend ist auch:

„Wo ist der Kontoinhaber steuerlich ansässig?“

Ein Finanzinstitut muss deshalb entsprechende Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit seiner Kunden erheben.

Der CRS sieht dafür unter anderem sogenannte Selbstauskünfte vor.

Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass Finanzinstitute bei der Kontoeröffnung die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden feststellen müssen.

Deshalb kann beispielsweise ein deutscher Steuerpflichtiger mit einem Konto in Singapur anders behandelt werden als eine Person, die steuerlich in Singapur ansässig ist.

Der Sitz der Bank allein beantwortet die Frage nach der Meldepflicht also nicht.


16. Was bedeutet das für deutsche Anleger?

Für deutsche Anleger bedeutet die Entwicklung vor allem eines:

Die internationale Struktur des Bankwesens ist wesentlich transparenter geworden.

Wer sein Vermögen auf mehrere Länder verteilt, kann deshalb nicht mehr einfach davon ausgehen:

„Das Geld liegt im Ausland, also weiß Deutschland nichts davon.“

Bei einem meldepflichtigen Finanzkonto kann Deutschland Informationen über dieses Konto erhalten.

Das betrifft nicht nur klassische Bankkonten.

Auch bestimmte Wertpapierdepots und andere Finanzkonten können unter die entsprechenden Meldevorschriften fallen.


17. Die 2026er Liste in einer kompakten Übersicht

Die finale deutsche Liste enthält folgende Staaten und Gebiete:

Albanien, Andorra, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belgien, Belize, Bermuda, Brasilien, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, China, Cookinseln, Costa Rica, Curaçao, Dänemark, Dominica, Ecuador, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Georgien, Ghana, Gibraltar, Grenada, Griechenland, Grönland, Guernsey, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Isle of Man, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jersey, Kaimaninseln, Kanada, Kasachstan, Katar, Kenia, Kolumbien, Korea (Republik), Kroatien, Kuwait, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malediven, Malta, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Monaco, Montserrat, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Niue, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Panama, Peru, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Samoa, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Seychellen, Singapur, Sint Maarten, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechien, Türkei, Turks- und Caicosinseln, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Das sind die 118 Positionen der finalen BMF-Staatenaustauschliste 2026.


18. Was bleibt außerhalb des automatischen CRS-Austauschs?

Hier ist Vorsicht bei pauschalen Listen geboten.

Ein Staat, der nicht auf der deutschen CRS-Staatenaustauschliste steht, ist nicht automatisch ein „sicherer Hafen“, über den deutsche Behörden keinerlei Informationen erhalten können.

Es können andere Instrumente existieren:

  • Informationsaustausch auf Anfrage
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • bilaterale Steuerinformationsabkommen
  • FATCA
  • europäische Amtshilferegelungen
  • nationale Ermittlungsbefugnisse
  • Geldwäsche- und andere gesetzliche Meldepflichten

Deshalb wäre es falsch, aus der Nichtaufnahme eines Staates in die CRS-Liste unmittelbar zu schließen:

„Deutschland kann dort keine Informationen bekommen.“

Die Aussage wäre rechtlich zu weitgehend.


19. Drei Begriffe, die man auseinanderhalten sollte

CRS

Der Common Reporting Standard der OECD bildet die internationale Grundlage für den automatischen Austausch bestimmter Finanzkontoinformationen.

FKAustG

Das deutsche Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz setzt die entsprechenden Verpflichtungen in deutsches Recht um.

FATCA

Das Foreign Account Tax Compliance Act-System regelt unter anderem den automatischen Finanzkonten-Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA.

Diese drei Begriffe werden in Diskussionen häufig vermischt.

Sie sind jedoch nicht identisch.


20. Die wichtigste Erkenntnis

Wer wissen möchte, ob ein ausländisches Konto für deutsche Steuerbehörden sichtbar werden kann, sollte nicht nur fragen:

„Ist das Land beim CRS dabei?“

Die richtige Prüfung lautet:

1. Wo ist der Kontoinhaber steuerlich ansässig?

2. Wo befindet sich das Finanzinstitut?

3. Handelt es sich um ein meldepflichtiges Finanzkonto?

4. Besteht für den betreffenden Zeitraum eine aktive Austauschbeziehung?

5. Welches Informationsaustauschsystem gilt – CRS, DAC2, FATCA oder eine andere Regelung?

6. Welche Daten sind nach dem jeweiligen System tatsächlich meldepflichtig?

Erst aus diesen Punkten ergibt sich ein belastbares Bild.


Fazit

Die deutsche Staatenaustauschliste 2026 zeigt, wie weit der internationale automatische Austausch von Finanzkontoinformationen inzwischen reicht.

Schweiz? Ja.

Liechtenstein? Ja.

Singapur? Ja.

Hongkong? Ja.

Panama? Ja.

Dubai/Vereinigte Arabische Emirate? Ja.

Kaimaninseln? Ja.

Britische Jungferninseln? Ja.

Russland? Nicht auf der deutschen FKAustG-Staatenaustauschliste 2026.

USA? Nicht über CRS, sondern über FATCA.

Damit ist die frühere Vorstellung vom Auslandskonto als grundsätzlich unsichtbarem Konto für deutsche Steuerbehörden weitgehend überholt.

Gleichzeitig ist der automatische Informationsaustausch kein weltweiter Zugriff auf sämtliche Kontobewegungen.

Er ist vielmehr ein standardisiertes Verfahren, bei dem bestimmte Informationen über meldepflichtige Finanzkonten zwischen Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Für den einzelnen Kontoinhaber bedeutet das:

Ein Konto im Ausland ist nicht automatisch geheim – aber der automatische Informationsaustausch bedeutet auch nicht, dass Deutschland jeden einzelnen Zahlungsvorgang des Kontos live verfolgen kann.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Bundesministerium der Finanzen: Finale Staatenaustauschliste 2026, veröffentlicht am 8. Juni 2026.
  • Bundeszentralamt für Steuern: Informationen zum Common Reporting Standard.
  • OECD: Aktuelle Übersicht der aktivierten internationalen CRS-Austauschbeziehungen.
  • OECD: Deutschland – Peer Review zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen.
  • Bundesfinanzministerium: Deutsch-amerikanisches FATCA-Abkommen.

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