NEW BANKING – Finanzen sichtbar gemacht
Serie 2 · Das unsichtbare Finanzsystem · Folge 2
46 Millionen Erwerbstätige – aber nicht alle zahlen in die gesetzliche Rente ein
Deutschland arbeitet.
Im Jahresdurchschnitt 2025 waren rund 46 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig.
Auf den ersten Blick könnte man deshalb denken:
46 Millionen Erwerbstätige zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Doch genau das stimmt nicht.
Und damit kommen wir zu einem interessanten Detail unseres Rentensystems:
Erwerbstätig ist nicht dasselbe wie rentenversicherungspflichtig.
46 Millionen – aber wer steckt dahinter?
Die Zahl von rund 46 Millionen Erwerbstätigen umfasst ganz unterschiedliche Menschen.
Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Beamte
- Soldaten
- mithelfende Familienangehörige
- geringfügig Beschäftigte
- weitere Erwerbsformen
Das Statistische Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Erwerbstätigen unter anderem auch Beamte, Soldaten, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige umfasst. Die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dagegen enger gefasst.
Damit haben wir bereits zwei verschiedene Zahlen:
Erwerbstätige
rund 46 Millionen
und
aktive Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
rund 40,1 Millionen im Jahr 2023.
Aber auch diese 40,1 Millionen sind nicht einfach 40,1 Millionen Beitragszahler.
Warum?
Das schauen wir uns an.
Was bedeutet „aktiv versichert“?
Die Deutsche Rentenversicherung definiert aktive Versicherte als Personen, bei denen sich innerhalb eines Jahres etwas auf dem Rentenkonto verändert.
Dazu gehören beispielsweise:
- versicherungspflichtig Beschäftigte
- Auszubildende
- bestimmte Selbstständige
- Pflegepersonen
- bestimmte Arbeitslose
- freiwillig Versicherte
- Minijobber
- Personen mit Kindererziehungszeiten
Das ist wichtig.
Denn ein Teil der aktiven Versicherten ist gar nicht klassischer Arbeitnehmer, und bei manchen Gruppen entstehen Rentenversicherungszeiten aufgrund gesetzlicher Regelungen.
Und jetzt wird es interessant
Die Deutsche Rentenversicherung weist für Ende 2023 unter den rund 40,1 Millionen aktiv Versicherten unter anderem aus:
rund 33,0 Millionen
Beschäftigte
einschließlich Minijobbern mit Eigenbeitrag.
Dazu kommen beispielsweise:
rund 4,1 Millionen
Minijobber ohne Eigenbeitrag
sowie weitere Gruppen wie:
- Leistungsempfänger
- Pflegepersonen
- Arbeitslosengeldbezieher
- bestimmte Selbstständige
- freiwillig Versicherte
Das bedeutet:
Selbst innerhalb der Gruppe der aktiven Versicherten gibt es unterschiedliche Wege, wie jemand in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst wird.
Und wer ist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Hier kommt eine besonders bekannte Gruppe ins Spiel:
Beamte.
Beamte sind grundsätzlich rentenversicherungsfrei.
Sie zahlen also nicht als normale Beschäftigte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Stattdessen besteht für sie ein eigenes Versorgungssystem.
Das gilt grundsätzlich auch für bestimmte weitere Gruppen wie Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten.
Das bedeutet:
Ein Mensch kann
arbeiten
→
ein Einkommen erzielen
→
Steuern zahlen
→
und trotzdem nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Das ist kein Schlupfloch.
Es ist eine andere Form der Alterssicherung.
Auch Selbstständige sind nicht automatisch draußen
Hier wird es kompliziert.
Denn die Aussage
„Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente ein.“
ist ebenfalls falsch.
Bestimmte Selbstständige sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig.
Dazu gehören beispielsweise:
- Handwerker
- Künstler und Publizisten
- bestimmte Lehrer
- Hebammen
- bestimmte Pflegeberufe
- Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
Andere Selbstständige sind dagegen nicht automatisch pflichtversichert und können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern.
Das Ergebnis:
Selbstständig bedeutet nicht automatisch „ohne gesetzliche Rente“.
Und was ist mit Minijobs?
Auch hier ist die Realität komplizierter als die Schlagzeile.
Minijobber können grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Wer einen Eigenbeitrag zahlt, ist entsprechend anders in der Rentenversicherung erfasst als jemand, der sich von der Versicherungspflicht befreien lässt.
Auch hier gilt:
Eine Erwerbsform allein sagt noch nicht, ob und wie jemand in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Das Zahlenspiel
Jetzt machen wir daraus das Bild, das wir für NEW BANKING – Finanzen sichtbar gemacht brauchen.
Stellen wir uns die rund 46 Millionen Erwerbstätigen als eine riesige Menschenmenge vor.
Darüber steht:
46.000.000 ERWERBSTÄTIGE
Dann ziehen wir eine sichtbare Trennlinie.
Auf der einen Seite:
gesetzliche Rentenversicherung
👩💼 Arbeitnehmer
👨🔧 Auszubildende
👩⚕️ bestimmte Selbstständige
👨👩👧 Pflegepersonen
👷 weitere Pflichtversicherte
Auf der anderen Seite:
andere Alterssicherungssysteme bzw. Sonderregelungen
👨⚖️ Beamte
⚖️ Richter
🎖️ bestimmte Soldaten
👩💼 bestimmte Selbstständige
und weitere Gruppen.
Das Bild macht deutlich:
Nicht jeder, der arbeitet, zahlt in dasselbe Alterssicherungssystem ein.
Aber bedeutet das, dass diese Menschen nichts zur Finanzierung der Rente beitragen?
Nein.
Und genau diese Unterscheidung ist entscheidend.
Beamte beispielsweise zahlen keine regulären Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie zahlen aber Steuern.
Und aus Steuermitteln finanziert der Bund unter anderem auch Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung.
Damit kann jemand außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung indirekt trotzdem zur Finanzierung des Gesamtsystems beitragen.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Drei Zahlen – drei völlig unterschiedliche Dinge
Nach unserer ersten Folge können wir jetzt drei Zahlen nebeneinanderstellen:
46,0 Millionen
Erwerbstätige in Deutschland im Jahr 2025.
40,1 Millionen
aktive Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung – Stand Ende 2023.
21,5 Millionen
Rentnerinnen und Rentner ohne Waisenrenten – Stand 1. Juli 2025.
Diese drei Zahlen darf man nicht einfach miteinander verrechnen.
Denn sie beschreiben unterschiedliche Gruppen und unterschiedliche Zeitpunkte.
Aber genau das ist die Erkenntnis:
Eine Erwerbstätigenzahl ist keine Beitragszahlerzahl.
Und:
Eine Versichertenzahl ist ebenfalls nicht automatisch eine Beitragszahlerzahl.
Warum ist das wichtig?
Weil die Diskussion über die Zukunft der Rente häufig mit einer sehr einfachen Rechnung geführt wird:
mehr Rentner
vs.
weniger Arbeitnehmer
Doch dahinter steckt ein viel komplizierteres System.
Es geht nicht nur darum, wie viele Menschen arbeiten.
Es geht auch darum:
- Wer ist rentenversicherungspflichtig?
- Wer zahlt Beiträge?
- Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einkommen?
- Wer ist versichert, ohne klassische Arbeitnehmerbeiträge zu zahlen?
- Wer gehört einem anderen Versorgungssystem an?
- Wie viel Geld kommt zusätzlich aus Steuern?
- Und wie entwickelt sich die Zahl der Rentenbeziehenden?
Erst wenn man diese Fragen zusammen betrachtet, bekommt man ein realistisches Bild.
Das eigentliche Problem liegt nicht bei einzelnen Gruppen
Es wäre deshalb falsch, daraus einen Konflikt zu machen:
Arbeitnehmer gegen Beamte.
Oder:
Erwerbstätige gegen Rentner.
Das deutsche Alterssicherungssystem besteht aus mehreren Säulen und Versorgungssystemen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur eine davon.
Die spannende Frage lautet vielmehr:
Wie werden diese verschiedenen Systeme langfristig finanziert?
Und genau hier kommen wir beim nächsten Mal noch tiefer hinein.
Eine überraschende Erkenntnis
Wenn jemand sagt:
„Deutschland hat 46 Millionen Erwerbstätige.“
klingt das zunächst nach:
46 Millionen Menschen zahlen für die Rente.
Aber so funktioniert die Rechnung nicht.
Zwischen
Erwerbstätigkeit
und
Beitragszahlung
liegen mehrere rechtliche und finanzielle Ebenen.
Und genau diese Ebenen bleiben im Alltag meistens unsichtbar.
Fazit
Deutschland hatte 2025 rund 46 Millionen Erwerbstätige.
Doch nicht alle sind Mitglied beziehungsweise Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung zählte Ende 2023 rund 40,1 Millionen aktive Versicherte. Diese Gruppe umfasst wiederum verschiedene Personengruppen und ist deshalb ebenfalls nicht mit einer reinen Beitragszahlerzahl gleichzusetzen.
Beamte und bestimmte andere Gruppen gehören nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern verfügen über andere Formen der Altersversorgung. Bestimmte Selbstständige dagegen sind sehr wohl rentenversicherungspflichtig.
Damit wird eines deutlich:
Wer arbeitet, wer versichert ist und wer Beiträge zahlt – das sind drei verschiedene Fragen.
Und genau deshalb lohnt es sich, hinter die großen Zahlen zu schauen.
Denn:
Eine Zahl kann richtig sein – und trotzdem ein völlig falsches Bild vermitteln, wenn man nicht weiß, was hinter ihr steckt.
NEW BANKING – Finanzen sichtbar gemacht
Serie 2 · Das unsichtbare Finanzsystem · Folge 2
Wir machen finanzielle Zusammenhänge sichtbar, die im Alltag oft selbstverständlich erscheinen – bis man genauer hinschaut.

